Was versteht man unter Fortbestandsprognose?

Das Insolvenzrecht und die einschlägige Rechtsprechung haben in den letzten Jahren die rechtliche Problemstellung, wann ein Krisenunternehmen weitergeführt werden darf, neu definiert. Dabei wurde dem Begriff der Fortbestehensprognose (Fortbestandsprognose) eine immens große Bedeutung zuerkannt. Vor einem Insolvenzantrag wegen Überschuldung (nicht bei Zahlungsunfähigkeit!) ist eine Einschätzung über die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens zu treffen. Diese Einschätzung wird in einer Fortbestandsprognose getroffen. Oder anders gesagt: Besteht eine rechnerische Überschuldung, ist eine positive Fortbestehensprognose die einzige Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, ohne damit rechtliche Risiken eingehen zu müssen.